Eigenheimzulage

Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um eine staatliche Subvention für Immobilienkäufer und Bauherren, die allerdings nur bis Ende des Jahres 2005 gewährt wurde. Um diese Zulage zu erhalten, mussten die Immobilienkäufer beziehungsweise Bauherren verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Ausschlaggebend war beispielsweise die Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens, welches sich bei Ehepaaren auf bis zu 140.000 Euro und bei Einzelpersonen auf bis zu 70.000 Euro belaufen durfte. Mit jedem im Haushalt lebenden Kind erhöhte sich diese Grenze allerdings um weitere 30.000 Euro pro Jahr. Für Bauherren und Immobilienkäufer, die ihre Verträge bis zum 1. Januar .2004 abgeschlossen hatten, betrug die Eigenheimzulage satte 5 Prozent der Herstellungskosten, war jedoch mit einem Betrag von 2.556 Euro für Neubauten und der Hälfte davon für Altbauten begrenzt. Zwischen Januar 2004 und Ende 2005 betrug dann die Eigenheimzulage allerdings nur noch 1 Prozent der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten und galt für Altbauten und Neubauten gleichermaßen. Der Höchstbetrag reduzierte sich damit auf 1.250 Euro pro Jahr.

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