Rückkaufswert

Der Rückkaufswert kommt vor allem bei Lebensversicherungen zum Einsatz. Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten auszahlt, wenn sie von diesem den Lebensversicherungsvertrag zurückkauft. Die Versicherungsgesellschaft kauft dabei alle im Vertrag festgelegten Versicherungsrechte zurück und zahlt dem Versicherten dafür einen Rückkaufswert. Wie hoch dieser ausfällt, hängt zum einen von den vertraglich festgelegten Leistungen ab, andererseits davon, wie viel der Versicherte bereits in die Versicherung eingezahlt hat. Grundsätzlich werden alle Beträge, die der Versicherungsnehmer in der Zukunft für die Versicherung noch zu zahlen hätte, von einem als Standard festgelegten Rückkaufswert abgezogen. Insbesondere bei Lebensversicherungen, die noch nicht sehr lange bestehen, liegt der Rückkaufswert meist unter der Kapitalsumme, die der Versicherte bereits in die Versicherung eingezahlt hat. Der Versicherte macht damit also ein schlechtes Geschäft.

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