Depotgebühren

Welche Depotgebühren fallen an?

Selbstverständlich bietet der Verwalter Ihres Wertpapierdepots seine Dienstleistung nicht kostenlos an. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein herkömmliches Depot oder ein Online-Depot handelt. Die Depotgebühren, die hierbei zu zahlen sind, gliedern sich grundsätzlich in zwei verschiedene Gruppen auf: die Grundgebühren sowie die Ordergebühren. Die Grundgebühren werden für die Verwaltung und die Führung des Depots beziehungsweise Kontos in regelmäßigen Abständen fällig. Sie werden also völlig unabhängig davon berechnet, ob und wie viel der Inhaber über sein Depot handelt. Anders bei den Ordergebühren: Sie werden für jede einzelne Transaktion berechnet und fallen demnach um so höher aus, je mehr Transaktionen der Depotinhaber durchführt. Daraus ergibt sich auch ein wichtiger Punkt, auf den der Anleger bei der Eröffnung eines Depots achten sollte. Wer beispielsweise besonders fleißig beziehungsweise viel handelt, sollte insbesondere auf niedrige Ordergebühren achten. Wer dagegen nur ab und zu einmal eine Transaktion durchführt, für den ist sicherlich die Höhe der Grundgebühren ausschlaggebender.

Hier finden Sie einen Vergleich der Angebote zum Depot.

Warum spielt der Börsenplatz hinsichtlich der Depotgebühren eine Rolle?

Es gibt in Deutschland so genannte Börsenplatzgebühren, die höchst unterschiedlich ausfallen können. Je nach Broker kostet das Handeln auf verschiedenen Börsenplätzen also auch verschieden hohe Gebühren. Außerdem kommt hinzu, dass manche Broker besonders gute Verbindungen zu einzelnen Börsenplätzen haben und ihren Anlegern das Handeln auf diesen Plätzen besonders günstig anbieten können. Sie sollten also schon vor Eröffnung Ihres Depots darüber nachdenken, auf welchen Börsenplätzen Sie in Zukunft hauptsächlich handeln. Anschließend sollten Sie die Depotgebühren für eben diese Börsenplätze bei den verschiedenen Anbietern miteinander vergleichen. Hier können sich durchaus relevante Unterschiede ergeben.

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Was sind Limitgebühren?

Wird ein Auftrag, das heißt eine Order, mit einem Limit versehen, so spricht man von einer limitierten Order. Dieses Limit hat die Aufgabe, den Anleger vor einem Verlust zu schützen, der sich aus dem Unterschied der Kurse zwischen dem Zeitpunkt des Erteilens des Auftrags und dessen Ausführung ergibt. Nun ist es aber so, dass der Broker trotzdem einen gewissen Aufwand hat – auch dann, wenn die Order letztendlich durch die Limitierung doch nicht ausgeführt wird. Viele Broker verlangen daher auch für nicht ausgeführte Orders eine Gebühr, die sich auch „Limitgebühr“ nennt. Diese Limitgebühr ist von Anbieter zu Anbieter verschieden, es können sich zwischen einzelnen Brokern durchaus beachtenswerte Unterschiede ergeben. Wenn Sie also vorhaben, Ihre Orders grundsätzlich mit einer Limitierung zu versehen, sollten Sie vor der Eröffnung des Depots nach Möglichkeit die Gebühren für eine nicht ausgeführte Order erfragen und dann mit den Angeboten anderer Anbieter vergleichen. Hier lässt sich mitunter gutes Geld sparen.

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