Pfändung Depot

Kann beim Depot eine Pfändung erfolgen?

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass für Wertpapiere im Depot eine Pfändung durchgeführt werden kann; zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich wird ein Wertpapierdepot in rechtlicher Hinsicht als bewegliche Sache angesehen und kann damit bei berechtigtem Interesse durch einen Gerichtsvollzieher oder eine andere, dafür zugelassene Institution gepfändet werden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass viele Kreditinstitute und Online Broker in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt haben, dass jeweils nur der Gesamtbestand eines Depots oder zumindest eine Gattung von Wertpapieren als Einheit gepfändet werden kann. Eine Teilpfändung ist in diesem Fall also nicht möglich. Liegt der durch die Pfändung beizutreibende Betrag unterhalb des Gesamtanlagevermögens beziehungsweise das Anlagevermögens einer Gattung, ist eine Depot-Pfändung damit faktisch ausgeschlossen. Dies gilt ebenso bei Wertpapierdepots, die auf den Namen eines Minderjährigen laufen. Weiterhin sind Depots von der Pfändung ausgenommen, die lediglich Vermögenswirksame Leistungen beinhalten.

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