Gibt es Festgeld auch für Minderjährige?

Festgeldkonto für Kinder und minderjährige Jugendliche

Normalerweise können Festgeldanlagen nur von Menschen abgeschlossen werden, die volljährig und voll geschäftsfähig sind, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es gibt mittlerweile allerdings spezielle Festgeldkonten auch für Minderjährige, die diese aber nicht selbst eröffnen können. Für die Eröffnung von diesem Festgeldkonto sind dann die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten zuständig. Zunächst sollte man jedoch vergleichen, ob solche Konten für das Festgeld, die in der Regel eine Laufzeit von nicht mehr als zehn Jahren aufweisen, wirklich günstig für die Kapitalentwicklung sind. Bei anderen Anlagemodellen gibt es durchaus längerfristigere Anlagen, die er letztendlich mehr Kapitalgewinne als Festgeld erwirtschaften.

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