Freistellungsauftrag Festgeld

Warum braucht man beim Festgeldkonto einen Freistellungsauftrag?

In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass auf alle Zinserträge aus Kapitalanlagen Steuern bezahlt werden müssen. Man spricht dabei auch von der so genannten Zinsabschlagssteuer. Diese betrifft selbstverständlich auch die Zinserträge aus dem Festgeld. Der momentane Steuersatz liegt dabei pauschal bei 30 Prozent. Der Anleger selbst hat jedoch in der Regel mit diesen Zinsangaben kaum etwas zu tun, da die Bank die fälligen Steuerbeträge direkt an die zuständigen Behörden weiterleitet.

Hier können Sie die Konditionen verschiedener Banken bei der Geldanlage Festgeld vergleichen.

Festgeldkonto mit Sparerfreibetrag

Um durch diese Steuerlast die Kapitalanlagen gerade für Kleinanleger nicht völlig unattraktiv zu machen, hat der deutsche Staat vor einigen Jahren den Sparerfreibetrag eingeführt. Es handelt sich dabei um eine festgelegte Grenze, bis zu der die Zinsgewinne aus Kapitalanlagen steuerfrei bleiben. Der Anleger muss also erst dann Steuern bezahlen, wenn er mit seinen Zinsgewinnen diese Grenze überschreitet.

Um den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, muss der Anleger bei der Eröffnung eines Kontos für Festgeld einen Freistellungsauftrag stellen. Dadurch erteilt er dem Kreditinstitut die Genehmigung, ihm die kompletten Zinsen auszuzahlen, sofern diese nicht über die gesetzlich festgelegte Freigrenze steigen. Die Grenze liegt dabei für Einzelanleger momentan bei rund 750 Euro, Ehepaare können doppelt so hohe Zinserträge steuerfrei erwirtschaften.

Zu beachten ist jedoch, dass sich der Sparerfreibetrag nicht nur auf das angelegte Festgeld bezieht, sondern grundsätzlich auf alle Kapitalanlagen und Bankkonten eines Inhabers. Es können zwar mehrere Freistellungsaufträge ganz nach Wunsch des Anlegers ausgestellt werden, jedoch müssen diese in ihrer Gesamtsumme unterhalb der gesetzlichen Grenze bleiben.

Freistellungsauftrag anpassen

Die Freistellungsaufträge sollten auch beim Festgeld grundsätzlich so angepasst werden, dass sie nicht viel höher als die jeweiligen Zinseinnahmen einer Kapitalanlage gestellt werden. Nur so stellen Sie sicher, dass bei einer einzelnen Anlage kein hoher Restfreibetrag übrig bleibt, während für andere Anlagen kein ausreichender Rahmen mehr verfügbar ist.

Gibt es Möglichkeiten, bei der Anlage von Festgeld Steuern zu sparen?

Die Möglichkeiten bei der Anlage von Festgeld Steuern zu sparen gibt es. Zunächst hat jeder Anleger die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag für die Erträge aus seiner Festgeldanlage beim kontoführenden Kreditinstitut zu stellen. Dabei ist allerdings eine Grenze festgelegt, die die Kapitalerträge nicht überschreiten dürfen, um komplett steuerfrei zu sein. Diese Grenze liegt zur Zeit für Ledige bei circa 800 Euro, bei Verheirateten verdoppeln sich der Betrag. Personen mit besonders geringerem beziehungsweise gar keinem eigenen Einkommen (Hausfrauen, Studenten, Arbeitslose etc.) haben zudem die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. In diesem Fall sind auch Zinserträge steuerfrei, die über die Grenzen des Sparerfreibetrags hinausgehen.

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Was ist die Abgeltungsteuer?

Seit 2009 ersetzt die neue Abgeltungsteuer alle zuvor gültigen Steuerarten, die auf Kapitalerträge – also auch beim Festgeld – erhoben werden. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent, es können lediglich noch die Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzukommen. Für die meisten Anleger von Festgeld bedeutet dies, dass sie fortan weniger Steuern auf ihre Gewinne bezahlen müssen. Wer dennoch mehr Steuern zahlen muss, hat weiterhin die Möglichkeit, die zu viel gezahlten Steuern im Rahmen seiner Jahressteuererklärung geltend zu machen und sich die entsprechenden Beträge vom deutschen Staat zurückzuholen.

Was ist der Freistellungsauftrag beim Festgeld?

Dass in Deutschland der Staat an jeder Kapitalanlage, die für ihren Anleger Zinsgewinne generiert, mitverdienen möchte, dürfte mittlerweile bekannt sein. Um dennoch die Attraktivität von Kapitalanlagen zu fördern und die Bürger dazu zu animieren, regelmäßig Geld zu sparen, wurde der so genannte Sparerfreibetrag eingeführt. Um ihn zu nutzen, muss ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Beim Sparerfreibetrag handelt es sich um einen bestimmten Kapitalbetrag, den der Anleger maximal erwirtschaften darf, ohne dafür Steuern bezahlen zu müssen. Dies ist auch bei der Anlage von Festgeld der Fall. Da die Bank aber automatisch Steuern auf das Sparguthaben abführt, muss der Anleger ihr einen Freistellungsauftrag übermitteln. Fortan werden keine Steuern auf Zinsgewinne mehr abgeführt. Bei mehreren Kapitalanlagen kann der Freistellungsauftrag auch bei verschiedenen Kreditinstituten eingereicht werden, alle Freistellungsaufträge zusammen dürfen jedoch die festgelegte Freigrenze nicht überschreiten.

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