Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Festgeldkonto eröffnen zu können?

Voraussetzungen Festgeldkonto

Da ein Festgeldkonto ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird, ergibt sich für das Kreditinstitut daraus praktisch kein Risiko. Aus diesem Grund können die Banken bei der Eröffnung von einem Festgeldkonto auf eine Prüfung der Bonität des Kunden zumeist verzichten. Allerdings fordert es die deutsche Gesetzgebung, dass der Anleger volljährig sowie voll geschäftsfähig sein muss, um ein Festgeldkonto auf seinen Namen zu eröffnen. Dazu muss sich der Kunde mit den geeigneten Unterlagen – zum Beispiel seinem Personalausweis – legitimieren. Bei Filialbanken geschieht dies einfach durch Vorlegen des Ausweises am Schalter, bei Internet- und Direktbanken wird meist das PostIdent-Verfahren angewendet.

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