Sicherheit beim Festgeld

Sicherheit Festgeld

Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten gilt das Festgeld als ein besonders sicheres Modell zur Anlage von Kapital. Der Investor erhält bei Einzahlung seines Kapitals und Abschluss der Festgeldanlage eine schriftliche Bestätigung darüber, dass das angelegte Festgeld inklusive Zinsen zu einem festgelegten Zeitpunkt wieder ausgezahlt wird. Die Höhe des Zinssatzes wird ebenfalls bei Abschluss der Anlage schriftlich festgehalten.

Was passiert, wenn das kontoführende Kreditinstitut während der Laufzeit der Festgeldanlage insolvent wird?

Wenn Sie eine Kapitalsumme von nicht mehr als 20.000 Euro in Form von Festgeld angelegt haben, können Sie sich entspannt zurücklehnen – Ihr Kapital ist in diesem Fall rundum abgesichert. Dies gilt insbesondere, wenn das ausgewählte Kreditinstitut seinen Sitz in einem EU-Land hat. Grund dafür ist, dass die Standard-Einlagensicherung, welche anhand einer EU-Richtlinie gesetzlich festgelegt und für alle Kreditinstitute vorgeschrieben ist, eine Kapitalabsicherung in Höhe von 20.000 Euro je Einlage vorsieht.

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Freiwillige Einlagensicherung

Legen Sie dagegen höhere Geldbeträge in Form von Festgeld an, sollten Sie der Bank zunächst auf den Zahn fühlen und nachhaken, ob diese bei Beträgen über 20.000 Euro eine freiwillige Einlagensicherung in Höhe des kompletten Kapitalwertes für ihre Kunden anbietet. Ist das nicht der Fall, gehen Sie mit der Kapitalanlage ein gewisses Risiko ein, dass nur ausgeschlossen werden kann, indem Sie für Ihr Festgeld ein anderes Kreditinstitut wählen.

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die EU-Richtlinie über die Standard-Einlagensicherung in Höhe von 20.000 Euro ausschließlich für europäische Kreditinstitute gilt. Legen Sie Ihr Geld also in Übersee bzw. in anderen Ländern an, können dabei ganz eigene Regeln und Sicherheitsmechanismen gelten, mit denen Sie sich zunächst vertraut machen sollten. Alle anderen Anleger, die weniger als 20.000 Euro bei einem europäischen Kreditinstitut anlegen, müssen sich keinerlei Sorgen um die Sicherheit ihres Kapitals machen.

Einlagensicherheit bei Privatbanken

Etwas anders sieht es allerdings bei Privatbanken aus. Auch diese bieten heute vielfach die Anlage von Festgeld an und werben mit der besonderen Sicherheit dieses Finanzprodukts. Die gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden sich allerdings bei Privatbanken deutlich von denen der staatlich geführten Kreditinstitute. Hierzu existiert ein entsprechendes Gesetz, das speziell für Privatbanken eine Absicherung der Kundeneinlagen in Höhe von mindestens 30 Prozent vorsieht, bezogen auf das haftende Eigenkapital der betreffenden Bank. Um diese Absicherung zu gewährleisten, nutzen Privatbanken in der Regel den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. Für Sie als Anleger bedeutet das: wenn Sie nicht gerade Kapital in Millionenhöhe bei einer Privatbank anlegen, ist durch die 30 Prozent-Regelung Ihre komplette Anlage vor einem Totalverlust sicher geschützt.