Grundsätzlich kann ein Girokonto gepfändet werden. Allerdings gibt es seit einiger Zeit das so genannte P-Konto. Dabei handelt es sich um ein Girokonto mit Pfändungsschutz. Bei einem solchen Konto darf ein gewisser Anteil des Guthabens nicht gepfändet werden. Ein solches P-Konto müssen Sie übrigens nicht separat eröffnen, bei den meisten Banken lässt sich ein vorhandenes Girokonto binnen weniger Tage in ein P-Konto umwandeln. Dazu müssen Sie nur einen entsprechenden Antrag stellen. Achtung: Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto und der damit einhergehende Schutz des Guthabens entbinden Sie selbstverständlich nicht von Ihren finanziellen Verpflichtungen, die durch die Pfändung entstehen beziehungsweise schon davor entstanden sind.
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