Abschlusskosten

Bei den Abschlusskosten handelt es sich um Aufwendungen, die der Versicherte beim Abschluss eines Versicherungsvertrages zu übernehmen hat. Die Versicherungsgesellschaft stellt damit dem Versicherten einen Teil der Kosten, die bis zum Vertragsabschluss angefallen sind, in Rechnung.

In den Abschlusskosten können unter anderem die Gehälter für Außendienstmitarbeiter und Geschäftsstellen enthalten sein, aber auch Kosten für Werbeaufwendungen, Informationsmaterial, die Prüfung des Versicherungsantrags sowie dessen Bearbeitung und Ausfertigung. Hinzu kommen können Provisionen für Versicherungsmakler, die dem Versicherten die Versicherung vermittelt haben. Grundsätzlich hat der Versicherte diese Abschlusskosten zu tragen. Sie können entweder in einem Einmalbetrag in Rechnung gestellt werden, oder zu einem festgelegten Prozentsatz jeweils den zu zahlenden Versicherungsbeiträgen aufgeschlagen werden.

In betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die Abschlusskosten den normalen Betriebskosten eines jeden Versicherungsunternehmens hinzuzurechnen.

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