Die Spekulationsfrist ist ein Fachbegriff aus dem Steuerbereich. Die Spekulationsfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dem der Steuerpflichtige seine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuern muss. Erst wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist, sind weitere Gewinne zukünftig steuerfrei. Spekulationsfristen können grundsätzlich unterschiedlich lang sein. Bei Gewinnen, die aus der Veräußerung von Wertpapieren, Edelmetallen oder etwa Kunstwerken erzielt wurden, betrug die Spekulationsfrist bis Anfang 2009 ein Jahr. Mit der Einführung der neuen Abgeltungssteuer jedoch wurde diese Grenze abgeschafft, so dass auch nach dem Zeitraum von einem Jahr Steuern auf die genannten Veräußerungsgewinne gezahlt werden müssen. Bei Immobilien sieht die Lage derzeit folgendermaßen aus: Für privates und nicht selbstgenutztes Wohneigentum beträgt die Spekulationsfrist grundsätzlich zehn Jahre.