Der Begriff Stammaktie bezeichnet eine Aktie, die mit einem Stimmrecht im Rahmen der Hauptversammlung der betreffenden Aktiengesellschaft verbunden ist. Sie stellt damit das Gegenstück zu den Vorzugsaktien dar, mit denen der Besitzer zwar kein Stimmrecht erhält, die jedoch bei der Auszahlung von Dividenden bevorzugt behandelt werden. Dabei ist im Deutschen Aktiengesetz festgelegt, dass jede Stammaktie lediglich ein Stimmrecht zuzuordnen ist. Mehr Stimmrechte sind lediglich in Ausnahmefällen zulässig, welche der Wirtschaftsminister des jeweiligen Landes ausdrücklich genehmigen muss. Mit einem Stimmrecht bei der Hauptversammlung kann der Aktionär also persönlich Einfluss auf die zukünftige Ausrichtung der Aktiengesellschaft nehmen und sich somit in das Unternehmen einbringen. Die Summe auf der Aktie heißt „Nennwert“, alle Stammaktien und Vorzugsaktien zusammengenommen bilden das Grundkapital das Unternehmens.