Kann ich ein Tagesgeldkonto auf den Namen meines Kindes eröffnen, um einen weiteren Sparerfreibetrag zu erhalten?

Tagesgeldkonto auf das Kind eröffnen – weiterer Sparerfreibetrag

Ein Tagesgeldkonto auf den Namen des Kindes zu eröffnen um einen zusätzlichen Sparerfreibetrag auszunutzen, das sollten Sie tunlichst unterlassen. Sie begehen damit Steuerhinterziehung und können große Probleme bekommen. In der Regel prüfen die Finanzämter regelmäßig die Kapitalanlagen der Steuerzahler und kommen so irgendwann dahinter, dass das Konto nicht für das Kind selbst eröffnet wurde. Fliegt ein solcher Schwindel auf, so muss der Anleger zum einen mit einer entsprechenden Steuernachzahlung rechnen, andererseits wird noch eine saftige Strafzahlung hinzukommen. Seien Sie daher unbedingt ehrlich mit Ihren Kapitalanlagen und versuchen Sie nicht, den Staat zu hintergehen.

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