Welche Steuern fallen beim Tagesgeld an?

Steuern beim Tagesgeld

Das leidige Thema Steuern lässt sich leider auch beim Tagesgeld nicht umgehen. Schließlich hält der Staat überall da seine Hand auf, wo etwas zu holen ist. Seit Anfang 2009 wurde die Besteuerung von Gewinnen aus Kapitalanlagen, zudem auch Tagesgeld gehört, in Deutschland durch die Einführung der neuen Abgeltungssteuer gründlich reformiert. Sie löste die bislang gültige Kapitalertragsteuer ab. Seitdem liegt der pauschale Satz der Abgeltungssteuer bei 25 Prozent, womit dann aber auch alle Ansprüche des Finanzamts gegenüber dem Anleger abgegolten sind. Lediglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können noch hinzukommen.

Die besten Tagesgeldkonten – hier Vergleichen!

Gibt es Möglichkeiten beim Tagesgeld Steuern zu sparen?

Möglichkeiten um bei der Anlage von Tagesgeld Steuern zu sparen gibt es, allerdings nicht für alle Anleger. Wenn Sie lediglich über ein sehr geringes Einkommen verfügen, haben Sie die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigungen von Ihrem zuständigen Finanzamt zu erhalten. Die Bescheinigung legen Sie anschließend bei Ihrem Kreditinstitut vor, woraufhin die Bank in Zukunft keinerlei Steuern auf Zinsgewinne, auch beim Tagesgeldkonto, mehr an das Finanzamt abführen wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Freistellungsauftrag für die Zinserträge aus einer Tagesgeldanlage zu erteilen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die mögliche Gesamtsumme Ihres Freistellungsauftrages sinnvoll auf alle Kapitalanlagen verteilen. Die Höchstgrenze beträgt momentan bei Verheirateten circa 1.600 Euro.

zum Zinsrechner und Tagesgeld-Vergleich!

Was ist der Vorteil der Abgeltungssteuer beim Tagesgeld?

Das Problem bei der bis 2009 gültigen Kapitalertragsteuer war, dass der Anleger nie im Voraus wusste, ob er Steuern an sein Finanzamt nachentrichten musste. Schließlich versteuerte er die Gewinne aus seinen Kapitalanlagen erst in der Jahressteuererklärung, wo sie mit anderen Positionen aufgerechnet wurden. Für den Staat bedeutete dies einen erhöhten Verwaltungsaufwand, der mit der neuen Abgeltungssteuer gemildert werden sollte. Für den Anleger ergibt sich daraus der große Vorteil, dass er durch die Zahlung von pauschalen 25 Prozent viel besser seine Steuerlast kalkulieren kann. Nachforderungen wird es also damit nicht mehr geben.

Was ist, wenn ich zuvor bei der Kapitalertragsteuer weniger Steuern auf mein Kapital bezahlen musste, als mit der neuen Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wurde vor allem eingeführt, um den Verwaltungsaufwand bei der Berechnung der Steuerlast durch Kapitalanlagen zu reduzieren. Dafür stellt diese Steuer eine pauschale Form dar, bei der zunächst einmal von allen Anlegern 25 Prozent ihrer Zinsgewinne als Steuer an den Staat abgeführt werden müssen. Im Gegensatz zur zuvor geltenden Kapitalertragsteuer berücksichtigt die Abgeltungssteuer keine Einzelfälle, die eigentlich weniger als die geforderten 25 Prozent an Steuern zu zahlen hätten. Die Finanzämter berücksichtigen jedoch solche Fälle und erlauben den Anlegern, im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.

Die besten Tagesgeldkonten – hier Vergleichen!