Wo und wie geschenktes Geld anlegen?

Sie haben viel Geld geschenkt bekommen? Es ist wieder Weihnachtszeit und erfahrungsgemäß dürfen sich einige unter Ihnen gerade zu Weihnachten über sehr hohe Geldgeschenke freuen. Doch wie legt man das geschenkte Geld am besten an? In den vergangenen Jahren ist das Zinsniveau sehr stark gesunken und die klassischen sicheren Geldanlagen wie Festgeld und Tagesgeld ermöglichen nur noch geringe Zinserträge. Vergleichen Sie selbst:

Tipp zum Bankenvergleich Festgeld

Tipp zum Bankenvergleich Tagesgeld

Geschenktes Geld für Baukredite und Immobilienfinanzierungen nutzen

Zu den besten Geldanlagen gehören unserer Meinung nach immer noch Immobilien, allen voran selbstbewohnte Häuser und Wohnungen. Wer viel Geld zu Weihnachten geschenkt bekommen hat, könnte dies als Eigenkapital zum Bau, als Eigenkapital bei der Immobilienfinanzierung oder für Sonderzahlungen bereits in Anspruch genommener Kredite nutzen. Gerade in Zeiten von Niedrigzinsen bietet dies einige Vorteile.

Vorteil bei der Nutzung als Eigenkapital zum Bau und zur Finanzierung

Grundsätzlich lässt sich sagen: je höher der Anteil vom Eigenkapital, desto günstiger die Finanzierung. Das Eigenkapital setzt sich aus eigenen finanziell verfügbaren Geldmitteln und selbst getätigter Leistungen (auch umgangssprachlich Muskelhypothek genannt) zusammen. Bei der Immobilienfinanzierung spielen diese beide Größen ein wichtige Rolle. Um so höher das Eigenkapital, um so niedriger der Finanzierungsbedarf und das Ausfallrisiko der Bank. Dies macht sich dann in der kürzeren Kreditlaufzeit und den gewährten günstigen Zinsen oft deutlich bemerkbar. Vergleichen Sie selbst:

Tipp zum Bankenvergleich Immobilienfinanzierung

Geschenktes Geld für Sonderzahlung einsetzten

Sofern es Ihr Kreditvertrag zulässt, können Sie eine oder mehrere Sondertilgungen leisten oder Ihre Finanzierung komplett ablösen. So eine Sonderzahlung kann die Kreditlaufzeit verkürzen, die monatliche Ratenhöhe verringern oder beides beeinflussen. Allerdings haben hier viele Finanzdienstleister Fallstricke und Stolperfallen in den Kreditvertrag eingebaut. Beachten Sie bitte unbedingt die Regelungen zur so genannten Vorfälligkeitsentschädigung!

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