Hier haben wir einige Finanzbegriffe zusammen getragen, bei denen wir oft nach der Bedeutung gefragt werden . Wir werden versuchen Ihnen diese Begriffe aus dem Bereich Finanzen etwas näher zu bringen. Um in unserem Finanzlexikon zur Begriffserklärung beziehungsweise zur vollständigen Beschreibung zu gelangen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff bzw. Buchstabe.
Finanzlexikon und Begriffserklärungen
Obligationen
Begriffserklärung Obligationen: Als Obligationen bezeichnet man grundsätzlich verzinsliche Wertpapiere. Dieses kann auch als Anleihe, Bonds oder Schuldverschreibung betitelt werden. Es gibt dabei sowohl Obligationen, die auf den Namen ihres Inhabers ausgestellt werden als auch völlig anonyme Obligationen. Aufgabe einer Obligation ist es, den schuldrechtlichen Anspruch aus der Bereitstellung eines Darlehens zu verbriefen. Dieser Anspruch besteht zwischen dem Erwerber der Obligation (auch Gläubiger genannt) und dem Herausgeber derselben (auch Emittent genannt). Durch die Zahlung des zugedachten Emissionspreises erhält der Emittent vom Käufer der Obligationen ein Darlehen. Dieses muss nach einem festgelegten Zeitraum zusammen mit den vereinbarten Zinsen zurückgezahlt werden.
Offener Fonds
Begriffserklärung Offener Fonds: Unter offener Fonds versteht man Investmentfonds, bei denen jeder beliebige Anleger kontinuierlich Anteile erwerben kann. Sie bilden somit den Gegensatz zu geschlossenen Fonds, der lediglich so lange neue Anleger aufnimmt, bis das festgelegte Fondsziel erreicht ist. Der offene Fonds dagegen gibt seine Anteile kontinuierlich aus und nimmt diese in der Regel auch auf Wunsch wieder zurück. Das Volumen des Fondsvermögens befindet sich damit in einem stetigen Wandel. Laut Gesetz besteht bei offenen Fonds eine Rücknahmegarantie für den Anleger, er kann also davon ausgehen, seine Anteile jederzeit wieder gegen Kapital eintauschen zu können. Lediglich in festgelegten Sonderfällen kann die Ausgabe und/oder die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt, beschränkt oder eingestellt werden.
Optionen
Begriffserklärung Optionen: Als Optionen bezeichnet man Finanztermingeschäfte, die zur Gruppe der Derivate gehören. Die Rahmenbedingungen sind bei Optionen im Wertpapierhandelsgesetz festgelegt. Als Option bezeichnet man allgemein das Recht, eine bestimmte Menge eines Basiswertes zu einem festgelegten Preis zu einem bestimmten Fälligkeitstermin zu kaufen oder zu verkaufen. Hier wird also nicht der Basiswert selbst gekauft oder verkauft, sondern lediglich das Recht darauf. Im übrigen hat der Optionsinhaber keinerlei Verpflichtung, die Option letztendlich auch auszuüben. Er kann die Option nach Wunsch verfallen lassen, dabei muss er sich allerdings darüber bewusst sein, dass die Optionsprämie, das heißt der Kaufpreis für die Option, in diesem Fall verfällt.
Optionsfonds
Begriffserklärung Optionsfonds: Optionsfonds können eine renditestarke, aber risikoreiche Geldanlage sein. Als Option bezeichnet man das Recht, einen Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem bestimmten Preis an einem festgelegten Fälligkeitstermin zu kaufen oder zu verkaufen. Solche Optionen können darüber hinaus auch in speziellen Fonds zusammengefasst werden. Bei einem Optionsfonds investiert die Fondsgesellschaft also nicht in die Basiswerte selbst, sondern lediglich in die Rechte, diese zu kaufen oder zu verkaufen. Steigt der Kurspreis des Basiswertes in der Zeit bis zur Ausübung der Option an, so macht der Fondsinhaber einen Gewinn, indem er den Basiswert zu einem geringeren Preis kauft, als er zu diesem Zeitpunkt gehandelt wird. Durch anschließendes Verkaufen kann dieser Gewinn erwirtschaftet werden. Gleiches gilt umgekehrt: Verkauft man das Recht, einen Basiswert an einem bestimmten Termin zu einem festgelegten Preis zu verkaufen und der Kurs entwickelt sich bis dahin nach unten, so kann man den Basiswert zu einem höheren Preis verkaufen, ist dies eigentlich am Markt möglich wäre.
Order
Begriffserklärung Order: Mit Order bezeichnet man das Erteilen eines Auftrages an einen Dritten. Insbesondere beim Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren wird die Order angewendet. Der Anweisende ermächtigt damit seinen Vertragspartner, den Auftrag in seinem Sinne auszuführen. Dabei müssen bestimmte Grundbedingungen festgelegt werden, zum Beispiel der Ausführungszeitpunkt, das Ausführungsvolumen sowie das Entgelt, was der Ausführende für seine Dienstleistung erhält. Wie diese Grundbedingungen festgelegt werden müssen, darüber gibt es allerdings keine klaren Bedingungen. Sie können also entweder mündlich, schriftlich oder auch elektronisch festgelegt werden. Man unterscheidet im Finanzbereich zwischen einer limitierten und einer unlimitierten Order. Bei der limitierten Order legt der Auftraggeber fest, zu welchem Preis die Order mindestens oder maximal ausgeführt werden soll. Bei einer unlimitierten Order werden keine solche Bedingungen festgelegt.
Outperformer - Underperformer
Begriffserklärung Outperformer & Underperformer: Die Begriffe Outperformer und Underperformer kennt man aus dem Aktienbereich. Sie kennzeichnen Aktien, die in ihrer Entwicklung ganz bestimmte Bedingungen erfüllen. Als Outperformer bezeichnet man dabei eine Aktie, deren Kurs sich im Beobachtungszeitraum überdurchschnittlich positiv entwickelt hat. Somit kann man die Bezeichnung Outperformer auch gleichzeitig als Kaufempfehlung für eine bestimmte Aktie sehen. Doch Vorsicht: Möglicherweise befindet sich die Aktie gerade auf ihrem Höhepunkt und wird in der Folge wieder an Wert verlieren. Spricht man dagegen von einem Underperformer, so ist damit eine Aktie gemeint, die sich im Vergleich zu anderen Wertpapieren negativer entwickelt hat. Auch dies kann allerdings eine Empfehlung darstellen, die Aktie gerade zu diesem Zeitpunkt zu kaufen, da in naher Zukunft eine Kurssteigerung erwartet wird.