Die SCHUFA hat längst nicht so viele Daten vom jeweiligen Verbraucher, wie die meisten Menschen glauben. In der Regel sind nur Daten wie Namen und Adressen in den Akten hinterlegt, nicht jedoch Informationen über den Kontostand, zum Arbeitgeber oder ähnliches. Weiterhin kursiert immer wieder das Gerücht, dass bereits nach der ersten Mahnung (z. B. bei einer vergessenen Versandhausrechnung) eine Meldung an die SCHUFA erfolgt. Das ist völlig falsch. In der Regel erfolgten Einträge in die Schufa-Akte erst dann, wenn ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegt oder andere schwerwiegende Maßnahmen eingeleitet wurden.
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