Die Aufnahme von Kredit ist meist mit entsprechenden Kosten verbunden. An erster Stelle der Kosten zu nennen sind hierbei die Zinsen, die den größten Teil der Kreditkosten ausmachen. Hinzu kommen allerdings auch noch die so genannten Nebenkosten. Diese Kosten fallen hauptsächlich für die Verwaltung des Kredites an. Dabei kann es sich zum Beispiel um Abschlussgebühren, Gebühren für die Datenhaltung etc. handeln. Weiterhin kann gefordert werden, dass für die Aufnahme eines Kredites eine spezielle Versicherung, zum Beispiel eine Kreditversicherung, abzuschließen ist. Auch dafür entstehen Kosten, die in die gesamten Kreditkosten mit eingerechnet werden müssen.
Am 13.05.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) entschieden, dass die Erhebung von Kreditgebühren rechtswidrig ist. Alle Kreditkunden die nach dem Jahr 2010 einen Kredit abgeschlossen haben, können diese Gebühren zuzüglich eines Zinssatzes von 4 % p.a. zurückfordern.
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