Die Bezeichnung Gewinnbeteiligung ist ein anderer Ausdruck für Dividende. Aktionäre haben laut Gesetz den Anspruch auf eine Beteiligung am Gewinn der Aktiengesellschaft, von der sie Anteile erworben haben. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen normalen Aktien und Vorzugsaktien. Bei Vorzugsaktien ist es üblich, dem Aktionär bereits bei Ausgabe eine Dividende auszuzahlen beziehungsweise für später zu garantieren. Somit werden aus dem Gewinn des Unternehmens zunächst nur die Vorzugsaktionäre bedacht, der verbleibende Rest des Gewinns wird anschließend als Dividende unter den übrigen Aktionären aufgeteilt. Es kann also durchaus sein, dass die Dividende, das heißt die Gewinnbeteiligung, auf Vorzugsaktien deutlich höher ausfällt als auf Stammaktien.