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Bankarbeitstage
Bankarbeitstage bezeichnen die Tage an denen bei Bank oder Sparkasse gearbeitet wird. Es handelt sich in der Regel um die Werktage von Montag bis Freitag. Samstag und Sonntag sind keine Bankarbeitstage. Nur an Bankarbeitstagen werden bargeldlose Vorgänge wie Daueraufträge, Überweisungen von den Kreditinstituten bearbeitet. Die länge eines Bankarbeitstag; also in welcher Uhrzeit (z.Bsp.: 8:00 – 18:00 Uhr) gearbeitet wird, legt jede Bank oder Sparkasse für sich selbst fest.
Bankfeiertage
Bei Bankfeiertagen handelt es sich um bundesweite Feiertage an denen jede Bank oder Sparkasse in Deutschland geschlossen bleibt. Regionale Feiertage spielen dabei keine Rolle obwohl an diesen die betroffenen Bankfilialen geschlossen bleiben. Einheitliche Bankfeiertage finden in Deutschland an folgenden Daten statt:
- 1. Januar – Neujahr
- Karfreitag – Ostern
- Ostermontag
- 1. Mai – Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- 3. Oktober – Tag der Deutschen Einheit
- 24. Dezember – Heiligabend
- 25. Dezember – 1.Weihnachtsfeiertag
- 26. Dezember – 2. Weihnachtsfeiertag
- 31. Dezember – Silvester
Bedeutung für Verbraucher und private Bankkunden
Bankarbeitstage und Bankfeiertage sind für Kunden nur für Zahlungsvorgänge wie Lohneingang, Gehaltszahlung oder die Ausführung von Daueraufträgen von Bedeutung. Buchungen solcher Vorgänge werden nur an Bankarbeitstagen getätigt. Bargeldloses Bezahlen, zum Beispiel mit der EC-Karte ist jedoch rund um die Uhr auch an Bankfrei und Bankfeiertagen möglich.
Bankarbeitszeit bei Überweisungen beachten
Wer selbst eine Überweisung tätigt sollte beachten, dass die Bank oder Sparkasse diese nur während des laufenden Bankarbeitstag bearbeitet. Überweist man beispielsweise erst am Abend nach Bankschluss, so wird dieser Zahlungsvorgang erst am nächsten Bankarbeitstag von dem Kreditinstitut bearbeitet. Wenn die getätigten Zahlungen an Fristen und Termine gebunden sind, ist dies von besonderem Interesse und sollte Ihrerseits beachtet werden. Die Zeit bis zu welcher so ein Auftrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse eingegangen sein muss ist bei jedem Geldhaus unterschiedlich. Bitte erfragen Sie diese direkt bei Ihrem Konto führenden Institut.
Europäische Bankfeiertage – TARGET2
Für den europäischen Zahlungsverkehr gilt das dem nationalen Bankfeiertagen übergeordnete System TARGET2. Ausgeschrieben bedeutet TARGET2 – Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System. Bei der “2” handelt es sich um die Versionsnummer. Diese europaweit geltenden Reglungen für den Zahlungsverkehr wurden zuletzt 2007 überarbeitet. Das TARGET2 ist den nationalen Bankarbeitstagen übergeordnet und legt die europaweit geltenden Bankfeiertage fest. Diese sind:
- 1. Januar – Neujahr
- Karfreitag – Ostern
- Ostermontag
- 1. Mai – Internationaler Tag der Arbeit
- 25.Dezember -1. Weihnachtsfeiertag
- 26.Dezember -2. Weihnachtsfeiertag
Zu diesen europäischen Bankfeiertagen kommen zusätzlich die nationalen Bankfeiertage der teilnehmenden Länder. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen können somit Verzögerungen auftraten.