Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherungsform, aber auch in Form einer privaten Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Im Falle einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente aus.

Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zwingend notwendig, da diese Personen bereits durch die im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung enthaltene Invalidenrente weitgehend abgesichert sind. Jüngere Personen können dagegen durch die staatliche Vorsoge nicht mehr geschützt werden – für sie bietet sich also der separate Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Für Beamte existiert in Deutschland eine ähnliche Versicherungsform, sie nennt sich Dienstunfähigkeitsversicherung. Der Leistungsumfang ist dabei annähernd gleich der Berufsunfähigkeitsversicherung, lediglich die Feststellung der Dienstunfähigkeit wird hierbei von der zuständigen Dienststelle des Beamten festgestellt und ausgesprochen, nicht durch einen von der Versicherung bestimmbaren Arzt.

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