Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung gibt es in unzähligen Bereichen. Sie hat die Aufgabe, den Versicherten im Falle von auftretenden Schadenersatzansprüchen von Seiten Dritter finanziell abzusichern. Das bedeutet, eine Haftpflichtversicherung kann grundsätzlich immer nur die Schäden Dritter begleichen, nicht jedoch jene Schäden, die dem Versicherten selbst entstanden sind. Bei nahezu jeder Haftpflichtversicherung obliegt dem Versicherten allerdings eine so genannte Sorgfaltspflicht. Sofern er diese nicht einhält und einem Dritten ein Versicherungsschaden entsteht, kann die dafür zuständige Versicherungsgesellschaft die Regulierung dieses Schadens ganz oder teilweise ablehnen. Mit diesen Merkmalen zählen Haftpflichtversicherungen grundsätzlich zu den privaten und freiwilligen Absicherungsmaßnahmen. Einzige Ausnahme ist in diesem Fall die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, deren Abschluss nicht freiwillig, sondern zwingend notwendig ist, um einen Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen.

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