Hypothek

Als Hypothek bezeichnet man ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung von Forderungen eingesetzt wird. Die Beschaffenheit eines solchen Grundpfandrechts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Eine Hypothek kommt überwiegend bei Grundstücken und/oder Immobilien zum Einsatz, um beispielsweise damit Kredite abzusichern. Dabei wird in das Grundbuch der Immobilie das Recht des Gläubigers eingetragen, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Immobilie zu pfänden und selbst zu verwerten. Aus dem Erlös können dann die Ansprüche des Gläubigers befriedigt werden. Sollte der Erlös höher ausfallen als die Summe, die dem Gläubiger zusteht, so wird der restliche Anteil an den Schuldner ausbezahlt. In das Grundbuch der Immobilie müssen dabei der Gläubiger, die Höhe der Forderung, der eventuelle Zinssatz sowie vereinbarte Nebenleistungen eingetragen werden. Es ist außerdem möglich, eine Hypothek auf mehrere Grundstücke oder Immobilien zu verteilen. In diesem Fall spricht man auch von einer Gesamthypothek, wobei der Gläubiger mit jedem Grundstück für die Gesamtforderung haftet.

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