Kapitalertragsteuer

Wie der Name bereits andeutet, ist die Kapitalertragsteuer eine Steuerform, die auf die Erträge aus Kapitalanlagen erhoben wird, beziehungsweise erhoben wurde. Die Kapitalertragsteuer wurde Anfang 2009 durch die neue Abgeltungssteuer abgelöst und ist daher heute nicht mehr aktiv. Grundsätzlich handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer um eine besondere Form der Erhebung der Einkommenssteuer. Sie ist als Vorauszahlung der Steuer auf die eigenen Kapitalerträge anzusehen. Der tatsächliche Steuerbetrag wurde – im Gegensatz zur neuen Abgeltungssteuer – erst im Nachhinein im Rahmen der Jahressteuererklärung ermittelt. Dieser konnte entweder höher oder niedriger als zuvor berechnet liegen, wodurch sich Erstattungen oder (in den meisten Fällen) Nachzahlungen für den Steuerpflichtigen ergaben. Die Steuersätze variierten bei der Kapitalertragsteuer zwischen 20 und 35 Prozent, je nach Art der Kapitalanlage. In der neuen Abgeltungssteuer dagegen ist der Steuersatz pauschal mit 25 Prozent festgelegt, lediglich der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer können hier noch hinzukommen.

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