Mehrheitsaktionär und Minderheitsaktionär

Ob ein Aktionär als Mehrheitsaktionär oder Minderheitsaktionär bezeichnet wird, hängt davon ab, welchen Anteil er an den gesamten ausgegebenen Aktien des Unternehmens erworben hat. Hat er mindestens 50 Prozent des gesamten Aktienbesitzes des Unternehmens aufgekauft, so wird er als Mehrheitsaktionär bezeichnet. Bei Mengen von weniger als 50 Prozent der im Umlauf befindlichen Aktien spricht man dagegen von einem Minderheitsaktionär. Je nach Anzahl der erworbenen Aktien erhält der Aktionär einen kleineren oder größeren Einfluss auf die Geschäfte der Aktiengesellschaft. In diesem Fall spricht man auch von Klein- beziehungsweise Großaktionären. Während Kleinaktionäre in der Regel nur wenige Stücke der betreffenden Aktie besitzen, kaufen Großaktionäre – wie der Name bereits andeutet – große Pakete von Aktien des betreffenden Unternehmens auf und genießen daher einen großen Einfluss auf die Unternehmenspolitik.

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