Mit Order bezeichnet man das Erteilen eines Auftrages an einen Dritten. Insbesondere beim Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren wird die Order angewendet. Der Anweisende ermächtigt damit seinen Vertragspartner, den Auftrag in seinem Sinne auszuführen. Dabei müssen bestimmte Grundbedingungen festgelegt werden, zum Beispiel der Ausführungszeitpunkt, das Ausführungsvolumen sowie das Entgelt, was der Ausführende für seine Dienstleistung erhält. Wie diese Grundbedingungen festgelegt werden müssen, darüber gibt es allerdings keine klaren Bedingungen. Sie können also entweder mündlich, schriftlich oder auch elektronisch festgelegt werden. Man unterscheidet im Finanzbereich zwischen einer limitierten und einer unlimitierten Order. Bei der limitierten Order legt der Auftraggeber fest, zu welchem Preis die Order mindestens oder maximal ausgeführt werden soll. Bei einer unlimitierten Order werden keine solche Bedingungen festgelegt.