Der so genannte Quartalsbericht ist für bestimmte Aktiengesellschaften in Deutschland zwingend vorgeschrieben. Dabei handelt es sich vor allem um Unternehmen, die sich für eine Mitgliedschaft im Prime Standard der Deutschen Börse entschieden haben. Ein solches Unternehmen darf also nicht nur einmal im Jahr einen Bericht mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und anderen Kennwerten vorlegen, sondern muss dies einmal pro Quartal tun. Obwohl die Quartalsberichte ausschließlich für die genannten Unternehmen vorgeschrieben sind, veröffentlichen auch viele andere Unternehmen solche Berichte. Allerdings sind diese in ihrem Umfang oft deutlich geringer und haben somit weniger Aussagekraft. In den Quartalsbericht werden jeweils Zahlen veröffentlicht, die folgerichtig als Quartalszahlen bezeichnet werden.