Riester-Rente

Als Riester-Rente bezeichnet man bestimmte Finanzprodukte, die vornehmlich zur Altersvorsorge bestimmt sind. Die Produkte der Riester-Rente müssen festgelegte Anforderungen erfüllen, um anschließend staatliche Zuschüsse beziehungsweise Steuerersparnisse zu erhalten. Die Riester-Rente ist dabei nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester, benannt. Geregelt werden die Bedingungen zur Riester-Rente im Einkommensteuergesetz. Grundsätzlich sind alle Personen zulagenberechtigt hinsichtlich der Riester-Rente, die entweder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder Amtsbezüge aus einem Beamtenverhältnis beziehungsweise als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit erhalten. Auch Angestellte von Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind im Rahmen der Riester-Rente bezugsberechtigt. Damit ein Produkt in dieser Hinsicht gefördert werden kann, muss es zuvor zertifiziert werden.

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