Die Risikolebensversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Die Lebensversicherung kennt in Deutschland sicherlich fast jeder. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen zwei Haupt-Versicherungsformen. Da ist zum einen die Kapitallebensversicherung, welche vornehmlich dazu dient, Kapital – z. B. zur Vorsorge für den eigenen Altersruhestand – aufzubauen. Auf der anderen Seite gibt es die so genannten Risikolebensversicherungen, die insbesondere für die Absicherung von Kindern, Ehepartnern und anderen Angehörigen konzipiert sind. Die Risikolebensversicherung funktioniert dabei nach der Form der Erlebensversicherung und zahlt ihre Leistung nur dann aus, wenn der Versicherungsnehmer während der im Versicherungsvertrag festgelegten Versicherungsdauer ums Leben kommt. Bezugsberechtigt für die Leistungen aus der Risikolebensversicherung sind also ausschließlich die im Versicherungsvertrag aufgeführten Hinterbliebenen, nicht der Versicherte selbst.