Der Rücknahmepreis spielt insbesondere bei Investmentfonds eine wichtige Rolle. Man bezeichnet mit dem Rücknamepreis den Preis, welchen die Fondsgesellschaft für einen oder mehrere Fondsanteile bezahlt, die der Anleger an den Fonds zurückgibt. Die Rücknahmepreise werden dabei in der Regel nicht von der Fondsgesellschaft selbst festgelegt, sondern von der Bank, die das Fondsdepot verwaltet. Diese darf nach dem deutschen Investmentgesetz nicht identisch mit der Fondsgesellschaft sein. Der Rückkaufswert wird berechnet, indem zunächst die Kurse aller im Fonds enthaltenen Wertpapiere addiert werden und dazu eine eventuell vorhandene Barreserve addiert wird. Anschließend werden die durch die Verwaltung des Fonds verursachten Kosten von dieser Summe abgezogen. Das Ergebnis dieser Berechnung wird Nettoinventarwert genannt. Dieser Wert muss nun durch die Summe der gesamten Fondsanteile geteilt werden, um den Rücknahmepreis für einen einzelnen Fondsanteil zu erhalten. Unter Umständen müssen auf diesen Preis auch noch Rücknahmegebühren aufgeschlagen werden, die allerdings nicht jede Fondsgesellschaft berechnet. Wichtig ist, dass der Rücknahmepreis für Fondsanteile fast immer unter dem Ausgabepreis des gleichen Tages liegt.