Tilgung

Als Tilgung bezeichnet man üblicherweise die Rückzahlung eines Darlehens. Der Darlehensnehmer wird gegenüber dem Darlehensgeber tilgungspflichtig, er muss also im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen seine Schuld an diesen zurückzahlen. Dabei kann die Rückzahlung in Raten, als Einmalbetrag oder auch in unregelmäßigen Beträgen erfolgen. Ein Beispiel der klassischen Tilgung ergibt sich aus einem Ratenkredit. Der Kreditnehmer erhält den Kreditbetrag ausgezahlt und tilgt diesen anschließend in monatlichen Raten. Dabei enthält jede Rate sowohl einen Anteil zur Tilgung des eigentlichen Darlehensbetrages als auch einen Zinskostenanteil. Hinzu kommen können außerdem noch Verwaltungsgebühren und sonstige Nebenkosten. Grundsätzlich müssen alle Einzelheiten zur Tilgung des Darlehens explizit im Darlehensvertrag festgelegt werden und sind von beiden Seiten durch ihre Unterschrift zu bestätigen – nur dann werden sie rechtlich wirksam.

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