Setzt ein Anleger beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Wertpapieren kein Limit, sondern möchte die Papiere zum nächstmöglichen Kurs kaufen oder verkaufen, spricht man von einem unlimitierten Kauf beziehungsweise unlimitierten Verkauf. Anzuraten ist diese Vorgehensweise nicht, da so die Gefahr besteht, Wertpapiere zu teuer einzukaufen oder zu billig zu verkaufen. Beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Wertpapieren hat der Käufer/der Verkäufer grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, seinen Auftrag zu gestalten. Er kann diesen als unlimitierten Auftrag einreichen oder mit einer entsprechenden Limitierung versehen. Ein unlimitierter Auftrag bedeutet dabei, dass der entsprechende Wert zum günstigsten Preis gekauft oder verkauft wird. Gibt man die Order dagegen mit einer Limitierung auf, so wird der Kauf- beziehungsweise Verkaufsauftrag nur dann ausgeführt, wenn der Preis oberhalb oder unterhalb der fest definierten Grenze liegt. Unlimitierte Aufträge sind also für den Auftraggeber wesentlich risikoreicher, sie haben jedoch den Vorteil, dass sie sofort nach Aufgabe ausgeführt werden. Bei einem limitierten Auftrag muss zunächst geprüft werden, ob der dem Auftrag zugrunde liegende Wert innerhalb der vorgegebenen Preisgrenzen zu kaufen bzw. zu verkaufen ist, bevor dieser Auftrag ausgeführt werden kann.