Vorzugsaktien

Grundsätzlich muss bei der Vergabe von Aktien zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unterschieden werden. Während die Besitzer von Stammaktien zwar ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung des jeweiligen Unternehmens genießen, kommen sie darüber hinaus nicht in den Genuss weiterer Vorteile, zum Beispiel bei der Auszahlung von Dividenden. Bei Vorzugsaktien dagegen verhält es sich genau umgekehrt. Bei dieser Aktienform genießt man kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung des Unternehmens, erhält jedoch ganz bestimmte Vorzüge wie beispielsweise bei der Dividendenauszahlung, bei der viele Unternehmen eine so genannte Vorausdividende zahlen. Weitere Möglichkeiten hinsichtlich der Dividendenauszahlung bei Vorzugsaktien sind z. B. eine Zusatzdividende oder eine Dividendennachzahlung, die oft nach einigen dividendenlosen Jahren gewährt wird.

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