Tagesgeldkonto für minderjährige Jugendliche und Kinder
In der Regel ist die Eröffnung eines Tagesgeldkonto für Kinder und minderjährige Jugendliche kein Problem. Für die Kontoeröffnung muss jedoch eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegen, die schriftlich bei Eröffnung des Tagesgeldkontos dem Kreditinstitut übergeben werden muss. Bei der anschließenden Identitätsprüfung muss außerdem nicht nur die Identität der Erziehungsberechtigten bestätigt werden, sondern auch die des minderjährigen Jugendlichen oder des Kindes, welche das Tagesgeldkonto auf ihren Namen eröffnen möchten. Meist geschieht diese Identitätsprüfung anhand der Geburtsurkunde.
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