Den so genannten Freibetrag – auch Freigrenze genannt – kennt man vor allem aus dem Bereich der steuerlichen Beurteilung von Gewinnen aus Kapitalanlagen. Der deutsche Staat sieht gewisse Freigrenzen bei den Zinserträgen vor, bis zu denen der Anleger keine Steuern auf seine Gewinne zahlen muss. Erst bei Überschreiten dieser Grenzen müssen schließlich Steuern gezahlt werden. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Freistellungsaufträge, die der Anleger bei seiner kontoführenden Bank beziehungsweise beim Verwalter seiner Investments einreichen kann. Diese Freistellungsaufträge lassen sich bis zum vorgegebenen Grenzbetrag beliebig aufteilen, so dass sie auch für mehrere Konten oder Investments genutzt werden können. Es bietet sich also an, im Vorhinein die Zinserträge der verschiedenen Kapitalanlagen genau zu berechnen und Freistellungsaufträge genau auf diese Gewinne abzustimmen.