Der so genannte Nennwert kommt vor allem bei Zahlungsmitteln und bei Aktien zum Einsatz. Er bezeichnet den Wert, den das Zahlungsmittel tatsächlich hat. Bei Münzen und Geldscheinen ist dies der Betrag, der jemals eingeprägt beziehungsweise aufgedruckt ist. Auch Aktien besitzen einen Nennwert – hierbei handelt es sich um den Preis bei Ausgabe der Aktie, ohne Berücksichtigung einer eventuellen Kursentwicklung. So kann es durchaus vorkommen, dass der Nennwert und der Kurswert einer Aktie sehr weit auseinanderliegen. Der Nennwert wird teilweise auch als Nennbetrag oder Nominalwert bezeichnet. Auch bei Münzen und Geldscheinen ist es übrigens möglich, dass Nennwert und Handelswert differieren, wenn z. B. Sammlermünzen in ihrem Wert steigen.