Als Optionen bezeichnet man Finanztermingeschäfte, die zur Gruppe der Derivate gehören. Die Rahmenbedingungen sind bei Optionen im Wertpapierhandelsgesetz festgelegt. Als Option bezeichnet man allgemein das Recht, eine bestimmte Menge eines Basiswertes zu einem festgelegten Preis zu einem bestimmten Fälligkeitstermin zu kaufen oder zu verkaufen. Hier wird also nicht der Basiswert selbst gekauft oder verkauft, sondern lediglich das Recht darauf. Im übrigen hat der Optionsinhaber keinerlei Verpflichtung, die Option letztendlich auch auszuüben. Er kann die Option nach Wunsch verfallen lassen, dabei muss er sich allerdings darüber bewusst sein, dass die Optionsprämie, das heißt der Kaufpreis für die Option, in diesem Fall verfällt.