Pensionskasse

Als Pensionskasse bezeichnet man ein Lebensversicherungsunternehmen, dass sich insbesondere auf die Absicherung des Altersruhestandes der Versicherten spezialisiert hat. Dabei hat die Pensionskasse nicht nur den Versicherten selbst im Auge, sondern auch seine Hinterbliebenen im Falle des Todes oder einer Invalidität. In einer Pensionskasse können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Mitglied werden. Das Mitglied kann somit selbst der Begünstigte für die Leistung aus der Pensionskasse sein, als auch diese für andere Begünstigte abschließen. In Deutschland gibt es dabei die gesetzliche Regelung, dass Beträge, die in die Pensionskasse eingezahlt werden, in einer Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Pensionskassen unterliegen grundsätzlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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