Man spricht von der Überschussbeteiligung wenn Kunden erwirtschafte Gewinne weiter gegeben werden. Die Überschussbeteiligung ist ein Fachbegriff aus dem Versicherungswesen. Man bezeichnet hiermit das Recht des Versicherten, an den Gewinnen der Versicherungsgesellschaft beteiligt zu werden. Oft kommen solche Beteiligungen bei Lebens- und Rentenversicherungen zum Tragen. Wie hoch die Überschussbeteiligung im Einzelfall ausfällt, hängt von den im Vertrag festegelegten Bedingungen ab. Das gilt außerdem für die Auszahlungsweise der Überschussbeteiligung. Diese kann sowohl in Form von günstigeren Beiträgen bzw. Beitragsverrechnungen erfolgen als auch durch eine erhöhte Auszahlungssumme oder ein spezielles Bonussystem. Diese Überschussbeteiligungen sind in der Regel jedoch nicht garantiert, sondern werden nach dem tatsächlichen Überschuss des Unternehmens berechnet und ausgegeben. Im Umkehrschluss bedeutet das: Erwirtschaftet die Versicherung keinen Überschuss, so erhält der Versicherte auch keine Überschussbeteiligung ausgezahlt.