Bei den so genannten AS Fonds handelt es sich um eine besondere Form von Investmentfonds. Das Kürzel „AS“ steht hier für „Altersvorsorge-Sondervermögen“.
Grundsätzliches Merkmal dieser Fondsmodelle ist, dass sie Aktien, Anleihen und offene Immobilienfonds zu einem Investment zusammenschließen. Wie der Name AS Fonds bereits aussagt, wurden diese Fonds insbesondere als Altersvorsorgemodell entwickelt. Sie sollen auch als Alternative zu den bekannten Kapitallebensversicherungen gelten.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass AS Fonds nicht von staatlicher Seite gefördert werden, beispielsweise in Form der Riester Rente. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass AS Fonds mindestens 51 Prozent des gesamten Fondsvermögens in die bereits genannten Werte investieren müssen. Weiterhin ist vorgegeben, dass der Anteil an Aktien und Beteiligungen im Fonds maximal 75 Prozent und mindestens 21 Prozent betragen muss. Der Anteil an offenen Immobilienfonds darf außerdem maximal 30 Prozent betragen.
AS Fonds besitzen eine festgelegte Laufzeit. Sind 75 Prozent dieser Laufzeit verstrichen, ist die Investmentgesellschaft dazu verpflichtet, dem Inhaber der Fondsanteile einen kostenlosen Umtausch in andere Fondsanteile zu ermöglichen.