Als Aktionär ist man grundsätzlich dazu berechtigt, einen festgelegten Anteil vom Gewinn des Unternehmens zu erhalten. Diesen Gewinnanteil bezeichnet man auch als Dividende. Der Begriff entstammt dem Lateinischen und bedeutet in etwa: „Das zu Verteilende“. Eine Ausschüttung der Dividende wird bei deutschen Unternehmen in der Regel einmal im Jahr vorgenommen, zuvor muss in der Hauptversammlung beschlossen werden, wie hoch die Dividende sein soll. Vorschläge können dabei vom Unternehmensvorstand, aber auch von den Mitgliedern des Aufsichtsrates gemacht werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Zahlung einer Dividende keine gesetzliche Pflicht ist. Erwirtschaftet das Unternehmen in einem Jahr keinen Gewinn oder plant für das darauf folgende Jahr größere Investitionen, so kann auf die Ausschüttung einer Dividende verzichtet werden. Zudem ist es möglich, statt einer finanziellen Dividende eine Dividende in Form von Sachen auszugeben. Dabei könnte es sich beispielsweise um zusätzliche Aktien, Optionsscheine oder ähnliches handeln.