Das so genannte Kapitalwahlrecht kommt überwiegend bei Rentenversicherungen zum Einsatz. Es bezeichnet die Wahlmöglichkeit des Versicherten hinsichtlich der Auszahlung seines Kapitals zum Zeitpunkt, an dem die Versicherung zuteilungsreif ist. Sofern in einem Versicherungsvertrag dieses Kapitalwahlrecht vereinbart wurde, hat der Versicherte die Möglichkeit, die Versicherungssumme entweder in einem Betrag (zzgl. eventueller Überschussbeteiligungen und Zinsen) zu erhalten, oder er wählt die zweite Variante und erhält seine Versicherungssumme in Form von monatlichen Rentenbeträgen ausbezahlt. Die meisten Versicherten wählen heutzutage die zweite Möglichkeit, da bei der Kapitalauszahlung in einer Summe oftmals steuerliche Nachteile entstehen können. Diese Variante lohnt sich heute in der Regel nur noch dann, wenn die entsprechende Versicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde. In diesem Fall muss der Versicherte keine Steuern auf seine Auszahlung leisten.