Bei einem Termingeschäft handelt es sich um ein Geschäft, dessen Ausführung erst zu einem vertraglich festgelegten Termin durchgeführt wird. Der Vertrag zu diesem Geschäft wird jedoch bereits zu einem Zeitpunkt geschlossen, welcher der Ausführung ein ganzes Stück voraus liegt. Daher gelten auch die bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen, obwohl das Geschäft zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeführt wird. Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Termingeschäften, bei denen der Käufer ein Wahlrecht besitzt und solchen, bei denen die im Vertrag festgelegte Option auf jeden Fall auszuführen ist. Bei Ersteren kann der Käufer selbst entscheiden, ob er das Geschäft zum festgelegten Zeitpunkt ausführen möchte oder nicht. Im zweiten Fall muss sowohl der Verkäufer als auch der Käufer den im Vertrag festgelegten Liefer- und Zahlungsverpflichtungen in jedem Fall nachkommen.