Aktie

Unter einer Aktie versteht man ein Wertpapier, welches dem Besitzer einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft.

Der Inhaber der Aktie besitzt damit also einen Anteil am betreffenden Unternehmen. Unter diesen Umständen genießt er das Recht, an jeder stattfindenden Hauptversammlung teilzunehmen und dort sein Stimmrecht geltend zu machen. Außerdem ist er berechtigt, eine Gewinnbeteiligung – auch Dividende genannt – ausgezahlt zu bekommen.

Neben den normalen Aktien gibt es zusätzlich so genannte Vorzugsaktien, bei denen der Inhaber zwar kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung eingeräumt bekommt, dafür aber das Recht auf eine höhere Dividende genießt. Bei einer unausweichlichen Liquidation der Aktiengesellschaft genießen die Inhaber von Vorzugsaktien außerdem eine bevorzugte Behandlung.

Weiterhin muss zwischen Inhaber- und Namensaktien unterschieden werden. Während Inhaberaktien durch einfaches Weitergeben beziehungsweise Verkaufen an jede beliebige Person übertragbar sind, muss die Aktiengesellschaft bei der Weitergabe beziehungsweise beim Verkauf einer Namensaktie dieser Übertragung ausdrücklich zustimmen. Dazu werden die persönlichen Daten des Aktionärs in ein Aktienregister eingetragen.

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