Tafelgeschäft

Erklärung Begriff Tafelgeschäft: Begriffserklärung Tafelgeschäft

Der Begriff Tafelgeschäft bezeichnet eine besondere Form der Geschäftsabwicklung im Bereich der Wertpapiergeschäfte.

Das Tafelgeschäft wird auch als Schaltergeschäft bezeichnet.

Was ist ein Tafelgeschäft?

Das Besondere am Tafelgeschäft ist, dass der Geschäftsvorgang Zug um Zug abgewickelt wird. Es wird hierbei also kein Zahlungsziel in der Zukunft vereinbart. Die Lieferung des dem Geschäft zugrunde liegenden Wertes erfolgt ausschließlich gegen sofortige Bezahlung.

Heute spielen Tafelgeschäfte im Finanzwesen nur noch eine untergeordnete Rolle. Das liegt daran, dass bei einem Tafelgeschäft erhöhte Depotkosten und Verwaltungsgebühren anfallen. Außerdem behalten die Kreditinstitute automatisch 35 Prozent Kapitalertragsteuer bei jedem Tafelgeschäft ein. Zudem greift ein Freistellungsauftrag grundsätzlich nicht bei Tafelgeschäften. Das macht die Ausübung solcher Geschäfte für viele Anleger unrentabel.

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