Kontokorrentkredit

Für Selbstständige und Freiberufler ist es oft schwierig, einen Dispokredit auf ihr privates Girokonto zu bekommen. Grund dafür ist, dass hier schlichtweg der regelmäßige monatliche Gehaltseingang eines Arbeitgebers fehlt. Dennoch benötigen auch diese Berufsgruppen mitunter einen finanziellen Spielraum – insbesondere dann, wenn es um geschäftliche Belange geht. Damit ihnen dieser zur Verfügung steht, wurde der Kontokorrentkredit entwickelt. Es handelt sich dabei quasi um einen Dispokredit, der auf ein Geschäftskonto gewährt wird. Die Regularien und Bedingungen sind beim Kontokorrentkredit fast gleich mit dem Privat-Dispo. Das heißt, auch der Kontokorrentkredit wird nur einmal gewährt und kann dann vom Unternehmer immer wieder eigenständig in Anspruch genommen werden. Auch die Rückzahlungskonditionen gleichen in weiten Teilen denen eines Dispokredits. Der Selbstständige hat also die Möglichkeit, den rückständigen Betrag entweder in Teilbeträgen oder auch als Einmalbetrag auszugleichen.

Für wen kommt der Kontokorrentkredit in Frage?

Wichtig zu wissen ist dabei, dass der Kontokorrentkredit ausschließlich für natürliche Personen infrage kommt. Das heißt, nur Selbstständige und Freiberufler, welche die Geschäftsform einer Personengesellschaft betreiben, können einen Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen. Für juristische Personen, das heißt Unternehmensgesellschaften mit beschränkter Haftung oder ähnliche, gibt es an Stelle des Kontokorrentkredits den Betriebsmittelkredit. Dieser unterliegt nochmals eigenen Bedingungen, die wie hier aber nicht im Detail ausführen wollen. Der Kontokorrentkredit ist also dafür konzipiert, kurzfristige finanzielle Engpässe eines Gewerbetreibenden zu überbrücken. Diese können sich beispielsweise dann ergeben, wenn Rechnungen von Lieferanten oder auch Kunden zu spät bezahlt werden, die Gehälter von Mitarbeitern oder eigene Sozialabgaben aber pünktlich gezahlt werden müssen. Auch bei saisonalen Schwankungen wird der Kontokorrentkredit von Selbstständigen und Freiberuflern gern in Anspruch genommen. Unternehmer haben außerdem die Möglichkeit, den Kontokorrentkredit zur Vorfinanzierung von Waren oder auch als Zwischenkredit zu nutzen, wenn beispielsweise eine gewerbliche Finanzierung vertraglich festgelegt wurde, aber aufgrund noch nicht erfüllter Auszahlungsvoraussetzungen momentan auf Eis liegt.

Unterschied Kontokorrentkredit und Dispokredit

Es gibt einige Unterschiede zwischen den beiden Kreditformen. So wird Ihnen Ihr Kreditinstitut einen Kontokorrentkredit in der Regel nicht automatische bei Kontoeröffnung oder nach einer gewissen Zeit einräumen. Dieser Kredit muss stets schriftlich beantragt werden. In diesem Fall wird ein spezieller Vertrag mit dem Kreditinstitut geschlossen, in dem alle Eckdaten wie beispielsweise die Höhe der Zinssätze und die Höhe des Verfügungsrahmens festgelegt werden. Ein weiterer Unterschied ist, dass bei einem Kontokorrentkredit der Verfügungsrahmen in der Regel genau auf das monatliche Umsatzvolumen des Kontoinhabers abgestimmt wird. Man kann also nicht – wie beim Dispokredit – darauf hoffen, ein mehrfaches von seinem monatlichen Geldeingang als Kontokorrentkredit zu erhalten. Hauptgrund dafür ist, dass Selbstständige in der Regel deutlich höhere Umsätze auf ihrem Geschäftskonto zu verzeichnen haben, als Arbeitnehmer auf einem Gehaltskonto. Da die Banken keine unnötigen Risiken eingehen wollen, beschränken sie demnach die Höhe des Kontokorrentkredits in der Regel auf einen monatlichen Kontoumsatz. Bei sehr hohen Umsätzen kann die Höhe des Kontokorrentkredit auch darunter liegen.

Kontokorrentkredit überziehen?

In der Regel gibt es bei einem Kontokorrentkredit keine geduldete Überziehung. Während der Privatmann also sein Girokonto über den gewährten Dispositionsrahmen hinaus nochmals überziehen kann, wird für den Kontokorrentkredit eine fixe Grenze festgelegt, die vom Unternehmer nicht überschritten werden kann.

Welchen Grund gibt es für diese strengen Bedingungen beim Kontokorrentkredit?

In Verbindung mit gewerblichen Kontoinhabern kann sich für die Bank bei der Einräumung einer geduldeten Überziehung über den Kontokorrentkreditrahmen hinaus ein rechtliches Problem ergeben. Die entsprechenden Gesetze in Deutschland sehen vor, dass bei einer solchen Überziehung, die über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten hinausgeht, automatisch eine Kreditvereinbarung geschlossen wird. Dieses Risiko möchten die Banken jedoch nicht eingehen und beschränken daher den Kontokorrentkredit in der Regel auf einen festen Rahmen, der dann vom Unternehmer nicht überschritten werden kann.

Rückzahlung Kontokorrentkredit

Einige Banken sind inzwischen auch dazu übergegangen, die Rückzahlungskonditionen bei Kontokorrentkrediten nicht mehr vollständig dem Unternehmer zu überlassen. Das bedeutet konkret, der Unternehmer muss sich an bestimmte vorgegebene Regeln seitens des Kreditinstitutes halten. So kann zum Beispiel festgelegt werden, dass beim Überschreiten von bestimmten Grenzbeträgen das Konto innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens wieder in einen vom Kreditinstitut festzulegenden Rahmen zurückgeführt werden muss.

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