Verrechnungsscheck

Wie funktioniert ein Verrechnungsscheck?

Einen Verrechnungsscheck erkennen Sie am Vermerk “nur zur Verrechnung”. Ein solcher Verrechnungsscheck lässt sich relativ einfach bei Ihrer Bank oder Sparkasse einlösen. Obwohl der Verrechnungsscheck eher als veraltet gilt wird dieser noch von vielen Institutionen genutzt um Überzahlungen, Rückerstattungen, teilweise auch zur Zahlung von Lohn und Gehalt sowie um andere Guthaben auszugleichen genutzt. Sicher wäre es viel einfacher den fälligen Betrag auf ein vorhandenes Bankkonto zu überweisen, aber nicht jeder Verbraucher ist bereit seine Bankverbindung mitzuteilen. Die Dauer bis Sie über den Scheckbetrag verfügen können ist relativ gering.

Verrechnungsscheck einlösen

Scheck bei Filialbank und Sparkasse einlösen

Einen Verrechnungsscheck müssen Sie einlösen und können Sie sich nicht in Bar auszahlen lassen. Wie der Name schon sagt, wird der Betrag auf Ihrem Girokonto verrechnet. Es dauert also eventuell einige Tage bis der Scheckbetrag Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Um den Verrechnungsscheck einzulösen benötigt die Bank oder Sparkasse einige Angaben von Ihnen. Zu diesem Zweck halten die Kreditinstitute entsprechende Formulare bereit die den Vordrucken für Überweisungen sehr ähnlich und einfach auszufüllen sind. Bei vielen Kreditinstituten können Sie bereits im Vorfeld das entsprechende Formular herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Im Grunde sind nur Angaben notwendig die aussagen auf welchem Konto der Scheckbetrag gutgeschrieben werden soll. Die Einreichung eines Verrechnungsschecks bei der Filialbank um die Ecke dauert in der Regel nur wenige Augenblicke und ist vollkommen unkompliziert. Gehen Sie zu Ihrer Bank oder Sparkasse und legen Sie Ihren Verrechnungsscheck vor. Im Regelfall übernimmt alles weitere Ihr Bankberater.

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Scheck bei Online- und Direktbank einlösen

Einen Verrechnungsscheck können Sie im Regelfall nicht online einlösen. Als Kunde bei einer reinen Onlinebank oder Direktbank bedarf es üblicher Weise den Postweg. Ihre Bank stellt im Regelfall die entsprechenden Formulare in Ihrer Bankingoberfläche zur Verfügung. Füllen Sie diese aus und senden Sie diese gemeinsam mit dem Verrechnungsscheck zur angegebenen Adresse. Auch hier erfolgt eine Gutschrift innerhalb kurzer Zeit.

Frist zum Einlösen

Die Frist um einen Verrechnungsscheck einlösen zu können liegt national (bei von deutschen Banken und Sparkassen ausgestellten Schecks) allgemein bei acht Banktagen. Bei Banken innerhalb von Europa erhöht sich die Vorlagefrist auf 20 Banktage und bei internationalen Kreditinstituten weltweit meist auf 70 Tage. Nach Ablauf dieser Frist zur Vorlage des Verrechnungsscheck sind die Banken nicht mehr verpflichtet diesen einzulösen. Aber keine Panik! Die meisten Banken und Sparkassen sind kulant und lösen Ihren Verrechnungsscheck auch nach Ablauf der Frist ein. Gegebenenfalls können Sie beim Scheckaussteller auch einen Neuen anfordern.

Wer kann einen Verrechnungsscheck einlösen?

Das Einlösen Von einem Verrechnungsscheck kann im Regelfall durch jede Person die diesen inne hat erfolgen. Dies sagt schon die aufgedruckte Zeile an “….” oder Überbringer aus. Einzige Voraussetzung: Sie haben ein Bankkonto auf welchem der Scheckbetrag gutgeschrieben werden kann.

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Weitere Scheckarten

Barscheck

Fast vollkommen ausgestorben ist inzwischen der Barscheck. Einen Barscheck kann man direkt bei einer Bank oder Sparkasse vorlegen und bekommt den Scheckbetrag sofort bar ausbezahlt. Beispiele hierfür sind der EC-Scheck und der Reisescheck. Gegebenfalls ist die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass notwendig.

Orderscheck

Bei einem Orderscheck handelt sich es um eine besondere Form vom Verrechnungsscheck. Ein Verrechnungsscheck kann von jedem der diesen inne hat eingelöst werden. Bei einem Orderscheck hingegen wird der Name des Berechtigten auf dem Scheck vermerkt und nur dieser darf diesen einlösen. Zudem wird noch das Datum der Einreichung auf dem Orderscheck vermerkt und er muss unterschrieben werden.

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