Aktionär

Als Aktionär bezeichnet man den Inhaber von Unternehmensanteilen in Form von Aktien.

Dabei kann es sich um eine einzelne Aktie, aber auch um eine große Zahl verschiedener Aktien handeln. Sowohl die Inhaber von Namensaktien als auch Besitzer von Inhaberaktien werden als Aktionäre bezeichnet. Während jedoch der Aktionär bei Inhaberaktien anonym bleiben kann, werden sein Name und andere persönliche Daten bei der Ausgabe von Namensaktien in ein spezielles Aktienregister eingetragen. Damit kann die Aktiengesellschaft einen besseren Überblick über ihre Aktionäre behalten und sich anbahnende, feindliche Übernahmen im Ernstfall verhindern.

Durch den Erwerb von Aktien stehen dem Aktionär festgelegte Rechte zu. Er darf an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft teilnehmen und dort sein Stimmrecht geltend machen. Außerdem hat der Aktionär Anspruch auf einen Anteil des Unternehmensgewinns, auch Dividende genannt.

Zurück zur Übersicht