Falls Sie Ihr Unternehmen in Form einer Personengesellschaft oder als Einzelunternehmer gründen, können Sie grundsätzlich jedes gewöhnliche Girokonto auch gewerblich als Geschäftskonto nutzen. Bei Unternehmen in Form einer juristischen Person sieht das etwas anders aus. Doch bleiben wir bei der ersten Unternehmensform. Zwar ist es – wie gesagt – möglich, hierbei auch ein ganz normales Girokonto gewerblich als Geschäftskonto zu nutzen, es macht jedoch nicht immer Sinn. Insbesondere bei Unternehmern, die sehr viele Buchungen in jedem Monat zu verzeichnen haben (z. B. Versandhändler), erweist sich ein normales Girokonto oft als sehr teuer. Es gibt jedoch auch Banken, die keine Gebühren für Buchungen verlangen. Um Privates und Geschäftliches auseinander halten zu können, ist es jedoch oft besser, ein speziell für gewerbliche Zwecke konzipiertes Konto – ein sogenanntes Geschäftsgirokonto – zu wählen. Bei einem solchen Geschäftsgirokonto sind oft alle Buchungen schon inklusive, so dass Sie keine unerwartet hohen Rechnungen für die Kontoführung befürchten müssen.
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