Kleines Finanzlexikon und Begriffserklärungen

Hier haben wir einige Finanzbegriffe zusammen getragen, bei denen wir oft nach der Bedeutung gefragt werden . Wir werden versuchen Ihnen diese Begriffe aus dem Bereich Finanzen etwas näher zu bringen. Um in unserem Finanzlexikon zur Begriffserklärung beziehungsweise zur vollständigen Beschreibung zu gelangen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff bzw. Buchstabe.

Finanzlexikon und Begriffserklärungen

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Begriffe & Deffinitionen - Übersicht:

Überschussbeteiligung


Begriffserklärung Überschussbeteiligung: Man spricht von der Überschussbeteiligung wenn Kunden erwirtschafte Gewinne weiter gegeben werden. Die Überschussbeteiligung ist ein Fachbegriff aus dem Versicherungswesen. Man bezeichnet hiermit das Recht des Versicherten, an den Gewinnen der Versicherungsgesellschaft beteiligt zu werden. Oft kommen solche Beteiligungen bei Lebens- und Rentenversicherungen zum Tragen. Wie hoch die Überschussbeteiligung im Einzelfall ausfällt, hängt von den im Vertrag festegelegten Bedingungen ab. Das gilt außerdem für die Auszahlungsweise der Überschussbeteiligung. Diese kann sowohl in Form von günstigeren Beiträgen bzw. Beitragsverrechnungen erfolgen als auch durch eine erhöhte Auszahlungssumme oder ein spezielles Bonussystem. Diese Überschussbeteiligungen sind in der Regel jedoch nicht garantiert, sondern werden nach dem tatsächlichen Überschuss des Unternehmens berechnet und ausgegeben. Im Umkehrschluss bedeutet das: Erwirtschaftet die Versicherung keinen Überschuss, so erhält der Versicherte auch keine Überschussbeteiligung ausgezahlt.

Überzeichnung


Begriffserklärung Überzeichnung: Der Begriff Überzeichnung beschreibt eine bestimmte Situation bei der Neuausgabe von Aktien. Hierbei weicht das Angebot deutlich von der Nachfrage nach den betreffenden Aktien ab. Genauer gesagt, die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. Es sind also wesentlich mehr Interessenten für die Aktien des Unternehmens vorhanden, als Aktien ausgegeben werden. Wie groß die Überzeichnung für eine bestimmte Aktie ist, wird durch den so genannten Zuteilungsfaktor angegeben. Ihn kann man errechnen, indem man das Angebotsvolumen der Aktie durch den Wert für die Nachfrage teilt. Ein Beispiel: Ein Unternehmen gibt eine Million Aktien heraus, es bestehen allerdings zwei Millionen Nachfragen nach diesen Aktien. Teilt man nun die eine Million vorhandenen Aktien durch die zwei Millionen Nachfragen, ergibt sich ein Wert von 0,5, welcher nun den Zuteilungsfaktor darstellt. Im Umkehrschluss bedeutet das: Nur jeder zweite Interessent erhält eine Aktie des Unternehmens.

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